Unsere Aufgabe ist es, zum Erfolg Ihres Unternehmens beizutragen. Chancen erkennen, Risiken verstehen und langfristige Strategien entwickeln, sind uns dabei das Wichtigste.
Wir begleiten Sie und strukturieren Ihren Nachfolgeprozess. Dabei stehen immer Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Vordergrund.
Dabei können wir Sie unterstützen:
Aufzeigen der Chancen und Risiken
Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes unter Einbezug aller Aspekte (Zivilrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht)
Umsetzung des Konzeptes in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren
Testamentsvollstreckung / Nachlassverwaltung
Wir begleiten Sie mit Umsicht und viel Erfahrung bei der Gestaltung Ihres Generationenwechsels. Auf Wunsch stehen wir im Erbfall als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Auch ohne eine Testamentsvollstreckeranordnung können uns Erben mit der Nachlassabwicklung beauftragen und müssen sich in der Trauerphase nicht um diese Dinge kümmern.
Dabei können wir Sie unterstützen:
Umfassende Beratung hinsichtlich des Generationenwechsels unter Einbezug aller Aspekte (Zivilrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht) und Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren hinsichtlich der Testamentsgestaltung
Testamentsvollstreckung
Nachlassverwaltung und Erbauseinandersetzung
Gründungsberatung
Welche Rechtsform ist für das neue Start-up optimal? Wie erstellt man einen durchdachten Businessplan? Mit unserer Fachkenntnis und unserer Erfahrung starten Sie noch erfolgreicher in die Selbstständigkeit. Wir begleiten Sie gerne bei der erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens und beraten Sie in allen steuerrechtlichen Fragestellungen.
Unser Know-how für Ihr erfolgreiches Start-up
Prüfung Geschäftsidee auf Umsetzbarkeit
gemeinsame Erarbeitung eines Konzepts/Businessplans
Beratung bei der Wahl der Rechtsform in steuerlicher Hinsicht
Unterstützung bei Finanzgesprächen
Beratung hinsichtlich Gründungsförderungen
Zeit- und Rentabilitätspläne mit Kosten- und Ertragsentwicklung
Kompetente Unternehmensberatung zeichnet sich durch eine rasche Identifikation, eine klare Definition und eine detaillierte Analyse von Problembereichen aus. Unser erfahrenes Team erarbeitet für Sie unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten individuelle Lösungen, deren Umsetzungen Ihr Unternehmen zum Erfolg führen wird.
Die nachhaltige Optimierung Ihres Unternehmenserfolgs bedarf zukunftsorientierter Instrumente und eine vorausschauende Planung aller Belange des Unternehmens.
Im Rahmen der Unternehmensberatung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Beratung bei Kalkulationsfragen
Erarbeitung von Strategien und Geschäftsplänen
Budgetierung mit Soll-Ist-Vergleichen
Unternehmensbewertungen nach den Vorgaben des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Erstellung und Adaptierung von Businessplänen
Organisationsberatung
Unternehmensplanung: Strategische Vergleichs- und Planungsrechnungen in Zusammenhang mit Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen sowie Personaleinstellungen nach Datev
Break-Even-Berechnung
Bilanz- und Erfolgsanalysen
Erstellung von Existenzgründungsgutachten
Steuerberatung
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses, gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Finanzbehörden.
Laufende Steuerberatung
Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
Laufende Buchhaltung und Lohnbuchführung
Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Anhang, Lagebericht
Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z. B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
Vertretung gegenüber Finanzbehörden; laufend und in Sonderfragen
Vertretung vor der Finanzbehörde und im Steuerstrafverfahren
Laufende Information über steuerliche Änderungen
Sonderberatung
Planung von Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen
Sonstige Beratung und Serviceleistungen
Sanierungsberatung
Abwicklung von Betriebsprüfungen
Beratung bei der optimalen Rechtsform aus steuerrechtlicher Sicht
Steuerplanung und Strategieentwicklung
Steuergutachtliche Tätigkeiten
Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
Begleitung bei Bankgesprächen
Wirtschaftsprüfung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer zwingend vorschreibt. Aber auch kleine Kapitalgesellschaften und solche Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nicht durch einen Abschlussprüfer belegen lassen müssen, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke vermitteln, um Ihr Unternehmen im positiven Sinne weiterzuentwickeln.
Unser Angebot im Beratungsfeld Wirtschaftsprüfung beinhaltet unter anderem:
Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen von Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform (z. B. GmbH, AG, KG) nach HGB, IFRS und US-GAAP
Sonderprüfungen (z.B. bei Gründung, Umwandlung, Kapitalerhöhung/Sacheinlagen, Liquidation)
Prüfung von internem Kontrollsystem (IKS) und Risikofrüherkennungssystem
Umstellung der nationalen Rechnungslegung auf internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS)
Unternehmensbewertungen
Sondergutachten
Landwirtschaftliche Buchstelle
Land- und fortwirtschaftliche Unternehmen haben teilweise andere steuerliche Fragestellungen wie Gewerbebetriebe. Auch ist vielen Privatpersonen nicht klar, dass sie noch land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen besitzen und ein Verkauf zu Steuern führen kann. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir ihnen in diesem Spezialgebiet helfen!
Hierbei unterstützen wir Sie gerne:
Landwirtschaftliche Buchführung
Landwirtschaftliche Jahresabschlüsse
Betriebsprüfungen bei land- und forstwirtschaftliche Betrieben
Beratung bei Kauf und Verkauf von Grundstücken und Wäldern mit Berechnung der anfallenden Steuern
Vertretung gegenüber Finanzbehörden bei Uneinigkeit bezüglich Eigenverbrauch oder Höhe von Veräußerungsgewinnen
Nachfolgeberatung
Mehr Informationen erhalten Sie in einem ersten Gespräch in unserer Kanzlei.
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